Warum Jugendschutz ?
Nach der Änderung des Gesetzes über die
Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GJS) ist jeder, der gewerbsmäßig
elektronische Information und Kommunikationsdienstleistung zur Nutzung bereit
hält gem. § 7a des Gesetzes verpflichtet einen Jugendschutzbeauftragten zu
benennen, wenn er möglicherweise jugendgefährdende Inhalte anbietet. Die
Bestellung ist zwingend, bei Nichtbestellung kann ein Bußgeld bis zu
15.000,00 € verlangt werden.
Angebot
Ich biete die gesetzlich vorgesehene Betreuung Ihres Angebotes im Internet
unter Berücksichtigung des Jugendschutzes. Hierdurch ist den gesetzlichen Vorschriften genüge getan.
Eine umfassende Prüfung vor Veröffentlichung ist damit gewährleistet, damit keine strafrechtlichen Schritte auf Sie zukommen.
Außerdem halte ich Sie über gesetzliche Neuerungen auf dem Laufendem.
Gebühren
Die monatliche Gebühr beträgt 49,- € zuzüglich der ges. Mwst. und wird per Lastschriftverfahren eingezogen.
pers. Vorstellung
Ich bin Rechtsanwalt seit 1987 im Bereich der RAK Stuttgart und habe meine Kanzlei in Heilbronn.
Ich bin bei allen Amts- und Landgerichten sowie beim OLG Stuttgart zugelassen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit war und bin ich auch stets mit Fragen des Jugendschutzes befasst.
Impressum
Verantwortlich im Sinne des § 6 MDStV und § 8 TDG
RA Hans Wolfgang Siemen · Bismarckstraße 6 · 74072 Heilbronn
E-Mail: info@jugendschutz-beauftragter.de
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr
übernommen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für eventuelle Haftungsansprüche, die sich aus der Nutzung der Informationen ergeben.